Antwort Ist jedes E-Bike ein Pedelec? Weitere Antworten – Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec und ein E-Bike
E-Bike: Fährt auf Knopdfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Maximale Geschwindkeit bei 6 km/h, ansonsten gilt es als Kraftfahrzeug. Pedelec: Elektrisches Fahrrad mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h.Schnelle Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen. Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf nur auf der Fahrbahn gefahren werden. Radwege sind grundsätzlich tabu!Wie schnell ist ein E-Bike im Vergleich zum Pedelec E-Bikes gibt es mit drei unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen: 20, 25 oder 45 km/h. Pedelecs dagegen können 25 km/h fahren. S-Pedelecs sind sogar bis zu 45 km/h schnell.
Wann gilt ein E-Bike noch als Fahrrad : Nur das Pedelec gilt rechtlich als ganz normales Fahrrad und ist ihm gleichgestellt. Es unterstützt bis maximal 250 Watt, während des Tretens und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Weder Versicherungskennzeichen, Zulassung oder Führerschein sind notwendig.
Welche E-Bikes müssen zugelassen werden
Ein elektrisches Fahrrad benötigt eine Zulassung mit Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen, wenn es sich um ein S-Pedelec oder ein E-Bike handelt. Fahrer von Pedelecs hingegen brauchen keine Zulassung.
Was braucht ein E-Bike für eine Straßenzulassung : Sie gelten deshalb als Kleinkrafträder. Für S-Pedelecs brauchen Sie eine Zulassung in Form einer Betriebserlaubnis, ein Versicherungskennzeichen sowie einen Führerschein der Klasse AM oder höher. Anders als bei Pedelecs gilt hier eine Helmpflicht; darüber hinaus dürfen Sie nicht auf Fahrradwegen fahren.
E-Bikes und Pedelecs, die mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h und einer Motorleistung von maximal 250 Watt klassifiziert sind, gelten als Fahrräder, für die keine Zulassung und somit auch kein Kennzeichen nötig ist.
Da es gemäß deutschem Verkehrsrecht dem Fahrrad gleichgestellt ist, ergeben sich damit wichtige Erkenntnisse: Ein normales Pedelec, welches als Elektrofahrrad bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt, braucht keine gesonderte Zulassung.
Welches E-Bike darf ich in Deutschland fahren
Für E-Bikes und auch Pedelecs gilt: Die Nenndauerleistung des Motors darf 250 Watt nicht übersteigen und die Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h betragen, um als Fahrrad (und nicht als Kraftfahrzeug) im Sinne der StVO zu gelten.