Antwort Kann Arbeitgeber Kindergartenzuschuss zurückverlangen? Weitere Antworten – Wie funktioniert Kindergartenzuschuss vom Arbeitgeber
Der Kindergartenzuschuss, auch Kita-Zuschuss genannt, bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, Mitarbeiter bei der Betreuung und Verpflegung ihrer Kinder zu unterstützen. Ihre Mitarbeiter können hierbei einfach die Nachweise über die Kosten der Kinderbetreuung bei Ihnen einreichen und Sie erstatten den gewünschten Betrag.Art der Kinderbetreuung
Der Zuschuss des Arbeitgebers ist sowohl für Sachleistungen wie eine betriebseigene Kita als auch für Geldleistungen (zum Beispiel Zuschüsse zu den Gebühren einer externen Kita) steuerfrei.Arbeitgeber können mit dem Kindergartenzuschuss die Kosten für die Betreuung, Unterbringung und Verpflegung der nicht schulpflichtigen Kinder entweder anteilig oder auch in Gänze übernehmen. Dieser Kita-Zuschuss ist für Arbeitgeber und Mitarbeiter steuerfrei.
Ist der Kindergartenzuschuss ein Sachbezug : In diesem Fall ist der Kindergartenzuschuss ein Sachbezug, der ausschließlich für diesen einen Zweck genutzt werden darf. Gesetzliche Grundlage für den Kitazuschuss liefert § 3 Nr. 33 EstG.
Können beide Eltern Kindergartenzuschuss bekommen
Können beide Elternteile einen Kindergartenzuschuss erhalten Ja, wenn die Eltern nicht beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind und die Zuschüsse insgesamt nicht höher sind als die tatsächlichen Betreuungskosten.
Wie hoch darf Kindergartenzuschuss sein : “ Und die Antwort ist ganz einfach: Die Höhe des Kindergartenzuschusses unterliegt keinem Höchstbetrag. Der Arbeitgeber kann die vollen Kosten für die Kinderbetreuung seinen Mitarbeitern steuerfrei auszahlen, solange auch nur die tatsächlichen Kinderbetreuungskosten bezuschusst werden.
Kindergartenzuschüsse an Mitarbeitende sind steuerfrei (§ 3 Nr. 33 EStG). Voraussetzung ist, dass es sich um Leistungen handelt, die zusätzlich zu dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
Bei der Lohnart 880 handelt es sich um die Stammlohnart für Kindergartenzuschüsse für LODAS. Im Dokument Kindergartenzuschuss (Beispiele für LODAS) erhalten Sie weitere Informationen.
Was bedeutet Kitazuschuss
Der Kita-Zuschuss, häufig als Zuschuss zur Kinderbetreuung bezeichnet, ist im § 3 Nr. 33 EStG geregelt. Er stellt für ein Unternehmen eine kostengünstige Möglichkeit dar, dem Arbeitnehmer eine finanzielle Unterstützung anbieten zu können. Es handelt sich um einen zweckgebundenen Zuschuss.Steuerfreie Zuschüsse Ihres Arbeitgebers erfassen Sie in der Zeile 74. Diese wirken sich aufwandsmindernd aus. Beispiel: im Jahr gezahlter Kindergartenbeitrag: 2.400 Euro.Kann ich Kosten für die Kinderbetreuung als Sonderausgabe absetzen Wenn Sie Ihr Kind betreuen lassen und Ihnen dadurch Kosten entstehen, dann können zwei Drittel von diesen Kosten als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden – maximal 4.000 Euro pro Kind pro Jahr.
Grundsätzlich ist der Kindergartenzuschuss gemäß § 3 Nr. 33 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) steuerfrei und somit auch befreit von Sozialabgaben. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird.
Sind Kinderbetreuungskosten auch essensgeld : Kosten, die während der Betreuung anfallen, können ebenfalls nicht geltend gemacht werden. Dazu zählt das Essensgeld in der Kita und in der Nachmittagsbetreuung der Schule. Aber auch Kleidung oder Spielzeug, die während der Betreuung genutzt werden, können nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Können kindergartenbeiträge von der Steuer abgesetzt werden : Wenn Sie Ihr Kind betreuen lassen und Ihnen dadurch Kosten entstehen, dann können zwei Drittel von diesen Kosten als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden – maximal 4.000 Euro pro Kind pro Jahr. Allerdings darf Ihr Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ist essensgeld Kinderbetreuungskosten
Dafür müssen Sie eine Rechnung über die Kosten der Kinderbetreuung vorliegen haben und diese per Überweisung begleichen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Wichtiger Hinweis: Die Kosten für beispielsweise Essensgeld oder Spielzeuganschaffungen dürfen Sie steuerlich leider nicht berücksichtigen.
derjenige Elternteil zum Abzug von Kinderbetreuungskosten berechtigt, der die Aufwendungen getragen hat und zu dessen Haushalt das Kind gehört. Trifft dies auf beide Elternteile zu, kann jeder seine tatsächlichen Aufwendungen grundsätzlich nur bis zur Höhe des hälftigen Abzugshöchstbetrags (2.000 EUR) geltend machen.Hiervon ausgenommen sind Aufwendungen für Unterricht und die Vermittlung von besonderen Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen. Kosten für die Kinderbetreuung können bis zu einer Höhe von zwei Dritteln, jedoch maximal bis 4.000,– € je Kind als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Kann man die kindergartengebühr von der Steuer absetzen : Wenn Sie Ihr Kind betreuen lassen und Ihnen dadurch Kosten entstehen, dann können zwei Drittel von diesen Kosten als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden – maximal 4.000 Euro pro Kind pro Jahr. Allerdings darf Ihr Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.