Antwort Kann ein 10-Jähriger einen 12a-Film sehen? Weitere Antworten – Kann ein 10 Jähriger in einen Film ab 12
*Das Jugendschutzgesetz (§11 Abs. 2 JuSchG) ermöglicht Kindern ab 6 Jahren im Kino den Besuch von Filmen mit einer FSK-Freigabe ab 12 Jahren, wenn Sie von einem Elternteil oder Vormund begleitet werden. Ab dem 01. Mai 2021 gilt diese Regel auch, wenn die Kinder in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person sind.Nach §11 Abs. 2 JuSchG findet bei Filmen mit einer „FSK 12“-Kennzeichnung die sogenannte „Parental Guidance (PG)“ Anwendung. Kinder, die zwischen 6 und 11 Jahren alt sind, dürfen einen Film mit einer „FSK 12“-Kennzeichnung in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Eltern oder Vormund) besuchen.Jeder Kinofilm wird von der FSK, der freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, überprüft und erhält eine entsprechende Altersfreigabe. Die FSK ist folgendermaßen gestaffelt: o.A. (ohne Altersbeschränkung), ab 6 Jahren, ab 12 Jahren, ab 16 Jahren und ab 18 Jahren.
Kann man mit 11 in einen Film ab 16 : Wer unter 16 Jahren ist, darf laut § 11 Abs. 1 JuSchG nicht in öffentliche Filmveranstaltungen mit einer FSK-Freigabe von 16. Daran ändert auch die Begleitung durch die Eltern oder eine andere erwachsene Person nichts.
Können Kinder unter 12 in Filme ab 12
Wenn Eltern (andere Personensorgeberechtigte) oder Erziehungsbeauftragte Kinder zwischen sechs und 12 Jahren begleiten, dürfen diese auch Filme im Kino sehen, die erst ab 12 Jahren freigegeben sind. Die Ausnahme für Personensorgeberechtigte gilt bei Eltern nur hinsichtlich der eigenen Kinder.
Kann man mit 11 Jahren in einen Film ab 12 : Seit dem 1. Mai 2021 dürfen Kinder ab 6 Jahren auch einen Film mit FSK 12 ansehen, wenn sie von einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. Als "erziehungsbeauftragt" gilt eine volljährige Person, die von den Eltern des Kindes bzw.
Seit dem 1. Mai 2021 dürfen Kinder ab 6 Jahren auch einen Film mit FSK 12 ansehen, wenn sie von einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. Als "erziehungsbeauftragt" gilt eine volljährige Person, die von den Eltern des Kindes bzw.
Geht es um das Jugendschutzgesetz im Kino ist die Bewertung „FSK ab 12 Jahren“ ein Sonderfall. Mit personensorgeberechtigten Begleitern, oft sind das die Eltern, dürfen auch sechsjährige Knirpse diese Filme besuchen. Bei anderen Beschränkungen ist das nicht möglich.