Antwort Kann man gekaufte Ware zurückgeben? Weitere Antworten – Kann ich im Geschäft gekaufte Ware zurückgeben
Zum einen wissen viele Kunden nicht, dass im Einzelhandel kein gesetzliches Umtauschrecht oder Rückgaberecht gilt. Hier kommt es tatsächlich immer auf die Kulanz des Händlers an. Zum anderen besteht kein Anspruch auf Widerruf. Heißt: Sie können den gekauften Artikel nicht einfach zurückgeben.Es gilt der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. Stellt der Kunde später fest, dass er seine Entscheidung bereut oder ihm die Ware doch nicht gefällt, muss er die Konsequenzen tragen. Ein gesetzliches Umtausch- oder Rückgaberecht besteht nicht. Sie können Ihren Kunden die Möglichkeit aus Kulanz einräumen.Sie können jeden Kauf innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben (siehe 14-tägige Widerrufsfrist). Nach Ablauf dieser 14 Tage können Sie in der Regel nur dann eine vollständige oder teilweise Erstattung fordern, wenn eine Nachbesserung oder der Ersatz der Ware nicht möglich ist.
Wann darf man gekaufte Sachen zurückgeben : Widerrufsrecht bei Kauf via Internet, Katalog und Telefon
Einen solchen "Fernabsatzvertrag" kann der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Die Wirkung ist mit einem Umtausch vergleichbar, erklärt die Verbraucherzentrale. Der Kunde sendet die Ware zurück und bekommt den Kaufpreis erstattet.
Kann ein Händler die Rücknahme verweigern
Der Händler muss die Ware liefern, der Kunde bzw. die Kundin muss den Kaufpreis bezahlen. Ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht gibt es beim Kauf im Ladengeschäft grundsätzlich nicht. Das Gesetz geht davon aus, dass man sich eben vor dem Vertragsschluss überlegen soll, was man will.
Was sind Gründe für eine Rückgabe : 1 | Die Retoure: Definition und mögliche Gründe
- Die Ware ist beschädigt.
- Die falsche Ware wurde geliefert oder sie hat nicht die richtige Größe, Farbe etc.
- Die Ware gefällt dem Kunden nicht (mehr)
- Der Kunde hat von vornherein mehrere Alternativen (z. B.
- Es handelt sich um einen Impulskauf, der Kunde verspürt nun Kaufreue.
Grundsätzlich gilt: Mit der Bezahlung an der Kasse und der Aushändigung der Ware ist der Kaufvertrag wirksam abgeschlossen. Im Ladengeschäft gibt es daher weder Widerrufs- noch Rücktrittsrecht. Eine Rücknahmepflicht oder eine Umtauschpflicht existiert in Deutschland generell nicht.
In vielen Läden ist es allerdings üblich, dass Kunden eine Ware selbst dann wieder zurückgeben können, wenn sie ihnen doch nicht gefällt. Normalerweise verlangen Händler als Kaufbestätigung den Bon oder einen anderen Nachweis wie den Kontoauszug, auf dem die Abbuchung vermerkt ist.
Habe ich ein Rückgaberecht im Laden
Wichtig zu wissen: Im stationären Einzelhandel müssen Sie weder ein Umtauschrecht noch ein Rückgaberecht gewähren, es handelt sich in beiden Fällen um ein freiwilliges Kulanzangebot. Grundsätzlich gilt: Mit der Bezahlung an der Kasse und der Aushändigung der Ware ist der Kaufvertrag wirksam abgeschlossen.