Antwort Kann man im 2 Lehrjahr Betrieb wechseln? Weitere Antworten – Kann man im 2ten Lehrjahr den Betrieb wechseln
Ja, du kannst auch noch im zweiten oder dritten Ausbildungsjahr deine Ausbildung wechseln! Im Optimalfall setzt du die gleiche Ausbildung in einem anderen Betrieb fort, sodass du dir die bisherige Ausbildungszeit anrechnen lassen kannst.Auszubildende können demnach mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende kündigen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben wollen (zum Beispiel, um ein Studium anzufangen) oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen wollen. Der bloße Wechsel des Ausbildungsbetriebs ist im BBiG nicht vorgesehen.Entschließt du dich innerhalb der Probezeit – in der Regel also innerhalb des ersten bis vierten Monats – den Ausbildungsbetrieb zu wechseln, kannst du dies nach § 22(1) des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ohne Angabe von Gründen und Einhaltung der Kündigungsfrist tun.
Kann ich meinen Betrieb in der Ausbildung wechseln : Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht einen Wechsel des Ausbildungsbetriebes nicht vor.
Wie begründe ich einen Ausbildungswechsel
Hier die gängigsten Gründe für einen Ausbildungsplatzwechsel:
- Du fühlst dich in deiner Ausbildung überfordert.
- Du fühlst dich in deiner Ausbildung unterfordert.
- Du verstehst dich nicht mit deinen Kollegen.
- Du hast ständig Ärger mit deinem Chef.
- Du fühlst dich unfair behandelt.
- Du wirst nicht oder nicht pünktlich bezahlt.
Kann man sich während einer Ausbildung für eine andere bewerben : Sofern dein Ausbildungsvertrag nichts anderes besagt, ist eine Ausbildung mit Nebenjob in der Regel kein Problem. Allerdings hast du als Azubi eine Informationspflicht und musst deinem Arbeitgeber deine Nebentätigkeit mitteilen. Die Ziele deiner Ausbildung sollten auf jeden Fall nicht gefährdet werden.
Der Lehrvertrag kann durch Vereinbarung oder aus wichtigem Grund jederzeit durch eine der Parteien vorzeitig und einseitig aufgelöst werden.
Als Azubi können Sie Ihr Ausbildungsverhältnis entweder durch eine ordentliche Kündigung, eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund oder einen Aufhebungsvertrag beenden. Nach der Probezeit von maximal 4 Monaten dürfen Sie als Azubi nur noch außerordentlich gekündigt werden.
Wie kann ich die Berufsschule wechseln
Ein Wechsel ist daher nicht immer so einfach oder gar möglich. Am besten fragst du mal bei deinem Betrieb an, ob ein Wechsel machbar wäre. Sollte dein Betrieb einverstanden sein, kannst du mit der Berufsschule Kontakt aufnehmen. Schule ist allerdings Ländersache und wird von Bundesland zu Bundesland anders geregelt.Gehe auf deinen Arbeitgeber oder deinen Ausbilder zu und schildere deine Problematik. Menschen können dir nur helfen, wenn sie von deinem Problem und deine Wünschen wissen. Die zuständigen Personen sollten dein Problem ernst nehmen und sich um dein Wohlergehen in deiner Ausbildungszeit kümmern.5 Tipps zur Begründung deiner Wechselmotivation bei einem Jobwechsel
- Überlege dir, warum du den Job wechseln möchtest.
- Sprich nicht schlecht über frühere Arbeitgeber.
- Formuliere deine Motivation positiv mit Blick auf die Zukunft.
- Vermeide Rechtfertigungen – du bist kein Bittsteller!
- Verwende keine leeren Floskeln.
Auflösung des Lehrverhältnisses aus wichtigen Gründen
strafbare Handlungen, wiederholtes und unbefugtes Fernbleiben von der Arbeit, die Vernachlässigung von Pflichten, länger als 3 Monate Haft (ausgenommen Untersuchungshaft), Unfähigkeit, den Lehrberuf zu erlernen.
Habe ich als Lehrling eine Kündigungsfrist : Ende des Lehrverhältnisses
Das Lehrverhältnis endet nach Ablauf deiner Lehrzeit und wird im Lehrvertrag vereinbart. Als Lehrling hast du immer das Recht zu kündigen. Das Lehrverhältnis kann auch vorzeitig aufgelöst werden.
Wie werde ich einen Lehrling los : Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach der Probezeit können Ausbilder und Auszubildender nur beim Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen. Ein solcher ist nicht erforderlich, wenn der Auszubildende seine Berufsausbildung aufgeben möchte.
Was sind wichtige Gründe aus welchen man das Lehrverhältnis vorzeitig auflösen darf
Vorzeitige Auflösung durch den Lehrling
- Lehre schadet der Gesundheit.
- Umzug.
- Lehrberechtigte unterstützt Lehrling nicht mehr im Betrieb.
- Lehrling wird zu untypischen Aufgaben gedrängt.
- Misshandlung, Körperverletzung, Beleidigung.
Ist ein Wechsel vom Gymnasium (G8 oder G9) in die zweijährige Berufsfachschule möglich Ja, das ist möglich mit dem Versetzungszeugnis nach Klasse 9 (G8) bzw. dem Versetzungszeugnis nach Klasse 10 (G9) oder dem Abgangszeugnis Klasse (G8) oder dem Abgangszeugnis Klasse 9 (G9).Mögliche Gründe zum Wechseln der Schule können sein:
- Schwierigkeiten mit Lehrkräften/Schüler:innen: Häufig liegen einem Schulwechsel Schwierigkeiten im sozialen Umfeld innerhalb der Schule zugrunde.
- Veränderungen im privaten Umfeld: Auch Prozesse innerhalb der Familie können Grund für einen Schulwechsel sein.
Wo können sich Azubis bei Problemen wenden : Wenn du Fragen hast, wende dich an die Berufsberatung. Sie hilft dir gerne weiter. Einen Termin kannst du telefonisch oder über das Kontaktformular anfragen: 0800 4 555500 (gebührenfrei)