Antwort Sind Haustiere bei Vonovia erlaubt? Weitere Antworten – Sind bei Vonovia Hunde erlaubt
Bei Vonovia ist Hundehaltung generell erlaubt, teilt Sprecherin Bettina Benner auf Anfrage mit – allerdings keine Listenhunde wie Staffordshire oder Pitbull Terrier. Der Hund müsse angemeldet und versichert sein.Grundsätzlich darf der Vermieter dem Mieter die Haltung eines Haustieres in der Mietwohnung nicht verbieten, wenn diese dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache nicht widerspricht und andere Mieter nicht beeinträchtigt. Was unter "vertragsgemäßem Gebrauch” zu verstehen ist, hängt vom Einzelfall ab.Erlaubnisvorbehalt des Vermieters bei Katzenhaltung
Bei der Katzen- sowie Hundehaltung sollte der Vermieter vor der Anschaffung um Erlaubnis gefragt werden. Eine Klausel zum Erlaubnisvorbehalt ist wirksam, sofern sie nicht pauschal jede Tierhaltung erfasst, sondern sich nur auf bestimmte Tiere bezieht.
Was zählt zu Kleintieren im Mietvertrag : Als Kleintiere gelten beispielsweise Hamster, Meerschweinchen, Hasen, Kaninchen, Schildkröten oder Mäuse, Vögel, die im Allgemeinen im Käfig gehalten werden oder Fische in Aquarien. Die Haltung dieser Tiere in Wohnungen muss im Allgemeinen vom Vermieter geduldet werden und muss nicht extra gemeldet werden.
Welche Tiere kann der Vermieter nicht verbieten
Grundsätzlich nicht verbieten können Vermieter die Kleintierhaltung in der Wohnung. Dazu zählen alle Haustiere, die in Käfigen, Aquarien und Terrarien gehalten werden können. Das heißt: Goldfische, Ratten, Hamster, Vögel und Kaninchen darf jeder Mieter ohne weitere Nachfrage beim Vermieter in seinen vier Wänden halten.
Kann mein Vermieter mit Hund verbieten : Grundsätzlich bedarf der einmalige Besuch keiner Genehmigung durch die Vermieter. Besuch mit Hunden darf auch trotz Hundehaltungsverbot nur untersagt werden, wenn der Hund eine Bedrohung für die Mitbewohner darstellt.
Ein Kündigungsgrund ist das Halten von Tieren in einer Wohnung aber noch nicht. Das entschied der OGH am 27. Februar 2020. Erst wenn Mitbewohner durch die Tierhaltung belästigt werden, kann der Vermieter eine Kündigung durchsetzen.
Auch die Haltung von Hund oder Katze darf der Vermieter nur durch Vorbringen plausibler Gründe ablehnen, wobei vor allem Erwägungen zum Schutz der Mitmieter, des Hausfriedens und der Gebäudesubstanz relevant sind.
Wann dürfen Vermieter Katzen verbieten
Der Vermieter darf eine Katze immer dann verbieten, wenn es sich um eine individuelle Vereinbahrung im Mietvertrag handelt, und nicht um ein pauschales Verbot. So sind laut mietrecht.com etwa Formulierungen wie „jegliche Tierhaltung ist verboten“ im Mietvertrag nicht zulässig.Generell dürfen Vermieter eine Katzenhaltung oder Hundehaltung in der Wohnung nicht verbieten. Trotzdem müssen sie auch nicht jede Fellnase akzeptieren. In der Regel gibt es zur Haustierhaltung von Hunden und Katzen eine entsprechende Klausel im Mietvertrag. Ein generelles Verbot ist rechtlich gesehen unwirksam.Vogelspinnen, Reptilien, Gift- oder Würgeschlangen brauchen die Einverständniserklärung des Vermieters. Werden sie ohne Rücksprache einfach in die Wohnung geholt, darf der Vermieter den Mieter anmahnen. Bringt dieser das Tier nicht weg, hat der Vermieter das Recht ihm zu kündigen.
Sofern nichts zu Haustieren im Mietvertrag geregelt ist oder explizit die Haltung von Hunden oder Katzen nur mit Genehmigung vereinbart ist, sollten die Hunde oder Katzen beim Vermieter oder der Vermieterin gemeldet werden.
Wann muss der Vermieter einen Hund erlauben : Vermieter dürfen den Besuch eines Hundes immer dann untersagen, wenn dies eine Bedrohung darstellt oder aufgrund früherer Erfahrungen mit dem Tier mit einem Schaden an der Mietsache (zum Beispiel Kratzer auf dem Parkett) zu rechnen ist. Der Vermieter darf kein allgemeines Hundehaltungsverbot aussprechen.
Können Haustiere im Mietvertrag verboten werden : Ein generelles Haustierverbot für eine Mietwohnung mit Haustieren ist grundsätzlich nicht zulässig. Der Haltung von Hund und Katze kann zwar widersprochen werden, allerdings sind ungefährliche Kleintiere immer erlaubt. Ein Totalverbot in Sachen Tierhaltung im Mietvertrag ist demnach unwirksam.
Kann Vermieter kündigen wegen Katze
Zieht trotzdem eine Katze in die Mietwohnung, obwohl sie laut Mietvertrag verboten ist oder der Vermieter keine Zustimmung erteilt hat, droht den Mietern im schlimmsten Fall die Kündigung der Mietwohnung.
Sofern nichts zu Haustieren im Mietvertrag geregelt ist oder explizit die Haltung von Hunden oder Katzen nur mit Genehmigung vereinbart ist, sollten die Hunde oder Katzen beim Vermieter oder der Vermieterin gemeldet werden.Grundsätzlich nicht verbieten können Vermieter die Kleintierhaltung in der Wohnung. Dazu zählen alle Haustiere, die in Käfigen, Aquarien und Terrarien gehalten werden können. Das heißt: Goldfische, Ratten, Hamster, Vögel und Kaninchen darf jeder Mieter ohne weitere Nachfrage beim Vermieter in seinen vier Wänden halten.
Kann Vermieter Tierbesuch verbieten : Müssen Sie den Besuch mit Hunden gestatten Grundsätzlich bedarf der einmalige Besuch keiner Genehmigung durch die Vermieter. Besuch mit Hunden darf auch trotz Hundehaltungsverbot nur untersagt werden, wenn der Hund eine Bedrohung für die Mitbewohner darstellt.