Antwort Was braucht man für eine Mietbürgschaft? Weitere Antworten – Was muss ich als Mietbürge vorlegen
Private Bürgen müssen dem Vermieter in der Regel nachweisen, dass sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um die Kosten bei Mietausfall oder einer Zwangsvollstreckung tragen können. Ein regelmäßiges, gutes Einkommen ist deshalb meist Voraussetzung, um als Bürge einspringen zu können.Bedürfnis der Bank: Bürge ist kreditwürdig
- Der Bürge ist volljährig.
- Ein regelmäßiges Einkommen ist vorhanden.
- Sicherheiten (Vermögenswerte) sind vorhanden.
- Kein Negativmerkmal in der Schufa vorhanden.
- Keine schlechten Erfahrungen der Bank mit dem Bürgen.
Wenn Sie eine Wohnung mieten, müssen Sie in der Regel eine Mietsicherheit stellen. Doch nicht immer ist das nötige Geld für eine Barkaution vorhanden. In diesem Fall können Sie eine Mietbürgschaft bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank beantragen. Dabei tritt Ihre Bank als Bürge gegenüber Ihrem Vermieter auf.
Wie viel kostet eine Mietbürgschaft : Die individuelle Jahresgebühr beträgt 4,7 Prozent Ihrer im Mietvertrag vereinbarten Kautionssumme. Die Mietkautionsbürgschaft kann man für private und gewerbliche Mietverhältnisse nutzen.
Wie läuft eine Mietbürgschaft ab
Bei einer Mietbürgschaft eines Versicherers oder einer Bank, erklärt die Bank oder Versicherung sich auf einer Bürgschaftsurkunde bereit, für den Mieter zu bürgen. Auch bei einer Bank werden oft zusätzliche Unterlagen verlangt. Bei manchen Banken muss man auch Kunde der Bank sein, um eine Bürgschaft zu erhalten.
Wie lange dauert eine Mietbürgschaft : Du kannst eine Mietbürgschaft kündigen, auch wenn der Bürgschaftsvertrag unbefristet ist. Das geht ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermieter den Mietvertrag ordentlich kündigen kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. November 1998, Az. 24 O 264/97).
Um als Privatperson bürgen zu dürfen, muss die Person volljährig sein, über gute Bonität verfügen und mindestens das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete verdienen. Eine Mietbürgschaft kann zudem in Erwägung gezogen werden, wenn man das Kautionsgeld anderweitig und zu einem besseren Zinssatz anlegen will.
Nach § 551 Abs. 1 BGB darf eine Sicherheit das Dreifache einer Monatsmiete nicht übersteigen. Diese Vorschrift gilt auch für die Bürgschaft.
Wie funktioniert eine Bürgschaft für Miete
Der sogenannte Bürge, in der Regel eine Bank oder Versicherung, stellt die Sicherheit für den Vermieter und haftet ihm gegenüber für die Verpflichtungen des Mieters. Die Verpflichtungen beinhalten sowohl die fristgerechte Zahlung der Miete und Nebenkosten als auch den pfleglichen Umgang mit dem Eigentum des Vermieters.Um als Bürge eingesetzt werden zu können, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Die Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Die Person muss finanziell in der Lage sein, im Schadensfall für den Mieter einzuspringen. Dafür verlangen Vermieter in der Regel einen Nachweis.