Antwort Was sind Anhaltspunkte für Fluchtgefahr? Weitere Antworten – Wann liegt Fluchtgefahr vor
Definition: Fluchtgefahr
Eine Fluchtgefahr liegt vor, wenn bei Würdigung der Umstände des Einzelfalls die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO.Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr besteht, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, dass durch bestimmte Handlungen auf sachliche oder persönliche Beweismittel eingewirkt und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschwert werden wird (Lutz Meyer-Gossner, StPO, 54.Welche Haftgründe gibt es Die §§ 112, 112a StPO benennen als Haftgründe die Wiederholungsgefahr, Verdunkelungsgefahr, Flucht und Fluchtgefahr. Auch der Verdacht eines Schwerstverbrechens stellt einen Haftgrund dar.
Was spricht gegen Fluchtgefahr : Wesentliche Umstände bei der Beurteilung, ob Fluchtgefahr vorliegt oder aber ob nicht, sind die sozialen Bindungen des Beschuldigten. Familiäre und sonstige persönliche/soziale Beziehungen und Bindungen können gegen die Annahme einer Fluchtgefahr sprechen. Das gilt auch für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft.
Wann liegt ein Haftgrund vor
Nach § 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO besteht ein Haftgrund, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen festgestellt wird, dass der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält (sog. „Flucht“).
Wie viele Haftgründe gibt es : „Klassische“ Haftgründe. Das deutsche Strafprozessrecht kennt drei „klassische“ Haftgründe. Ihnen ist gemein, dass es der Hauptzweck der Untersuchungshaft ist, das laufende Ermittlungsverfahren bzw. das anschließende Strafverfahren und die Strafvollstreckung zu schützen.
Gemeint ist damit, dass eine Person deswegen in U-Haft genommen wird (oder bleiben soll), weil die Gefahr besteht, dass die Person – wenn sie in Freiheit wäre – wieder straffällig wird.
Der Haftrichter führt eine Vernehmung der Person durch und entscheidet, ob der Haftbefehl aufrechterhalten bleibt oder aufgehoben wird (§§ 115 Abs. 4; 120 StPO). Möglich ist auch, dass dessen Vollzug ausgesetzt wird (§ 116 StPO).
Wann kommt es zu einem Haftbefehl
Ein Haftbefehl wird dann erlassen, wenn eine Person der Untersuchungshaft zugeführt werden soll, um das anschließende Strafverfahren sicherzustellen. So soll der Beschuldigte unter anderem daran gehindert werden, Beweise zu vernichten oder gar zu fliehen.➢ Wiederholungsgefahr Liegt dann vor, wenn in absehbarer Zeit ein vergleichbarer Sachverhalt droht. Bsp.: es liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Verwaltung in Zukunft einen ähn- lichen VA erlässt.Ein Anfangsverdacht ist gegeben, wenn konkrete tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die nach kriminalistischen Erfahrungen die Beteiligung des Betroffenen an einer verfolgbaren Straftat als möglich erscheinen lassen. Zur Begründung eines Tatverdachts können auch entfernte Indizien verwendet werden.
Weiteres Verfahren und Dauer der Untersuchungshaft
Spätestens am Tag nach der Verhaftung findet ein Vorführtermin statt, indem über die Untersuchungshaft oder eine Haftverschonung, ggf. mit Festsetzung einer Kaution, entschieden wird. Gegen Beschlüsse des Haftrichters ist die schriftliche Beschwerde zulässig.
Was wird bei einer Haftprüfung gemacht : Es handelt sich dabei um einen nicht öffentlichen Termin, in dem uns Gelegenheit gegeben wird, etwa den Tatverdacht gegen Sie und / oder auch den Haftgrund auszuräumen. Ziel einer Haftprüfung ist regelmäßig die Aufhebung oder zumindest die Außervollzugsetzung des Haftbefehls.
Wie lange dauert es bis ein Haftbefehl draußen ist : Wie lange ist der Haftbefehl gültig Der Haftbefehl bleibt grundsätzlich solange bestehen, bis dieser vollstreckt wird. Solange kein Urteil gesprochen wurde, soll der Vollzug der Untersuchungshaft in der Regel sechs Monate nicht überschreiten.
Wann darf die Polizei mich verhaften
Die Polizei kann eine Person entweder vorläufig oder aufgrund eines Haftbefehls festnehmen. Eine vorläufige Festnahme im Sinne des § 127 StPO kommt in Betracht, wenn eine Person unmittelbar während oder nach einer Straftat gestellt wird und Fluchtverdacht besteht oder die Identität des Täters nicht feststellbar ist.
Die Erledigung eines Verwaltungsakts tritt vielmehr erst dann ein, wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist. Daran gemessen hatte sich die hiesige Ordnungsverfügung noch nicht erledigt.Zudem muss ein Haftgrund im Sinne der §§ 112, 112 a StPO vorliegen. Haftgründe sind Flucht, Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr und Wiederholungsgefahr.
Was sind zureichende tatsächliche Anhaltspunkte : Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte sind dann gegeben, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Handlung besteht.