Antwort Was spricht gegen Fluchtgefahr? Weitere Antworten – Wann keine Fluchtgefahr
Der Haftgrund der Flucht ist nicht gegeben, wenn der Täter (nach der Tat) vom Tatort flieht. Fluchtgefahr besteht laut § 112 II Nr. 1 StPO, wenn „auf Grund bestimmter Tatsachen festgestellt wird, dass der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält“.Anhaltspunkte für eine Fluchtgefahr sind z.B.: Verbindungen in das Ausland. fehlende familiäre oder berufliche Bindungen. unsteter Lebenswandel.Das sagt das Gesetz:
- Was sind „Haftgründe“
- Die Flucht: § 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO.
- Die Fluchtgefahr: § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO.
- Die Verdunklungsgefahr: § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO.
- Der Verdacht eines Schwerstverbrechens: § 112 Abs. 3 StPO.
- Die Wiederholungsgefahr: § 112a StPO.
Warum wird ein Haftbefehl aufgehoben : (1) Der Haftbefehl ist aufzuheben, sobald die Voraussetzungen der Untersuchungshaft nicht mehr vorliegen oder sich ergibt, daß die weitere Untersuchungshaft zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis stehen würde.
Was kann man gegen ein Haftbefehl machen
Ein Haftbefehl ergeht, wenn Sie einer Straftat dringend verdächtigt werden. Wenn ein Haftbefehl gegen Sie ergangen ist, bedürfen Sie umgehend anwaltlicher Hilfe. Ohne anwaltliche Hilfe besteht die Gefahr, dass Sie Ihre Freiheit nicht so schnell wiedererlangen."
Wann besteht Verdunkelungsgefahr : Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr besteht, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, dass durch bestimmte Handlungen auf sachliche oder persönliche Beweismittel eingewirkt und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschwert werden wird (Lutz Meyer-Gossner, StPO, 54.
Ist eine Flucht vor der Polizei strafbar und welche Konsequenzen drohen allenfalls Eingangs kann gesagt werden, dass grundsätzlich eine Flucht vor der Polizei an sich keine Straftat darstellt. Jedoch können den Flüchtenden zivilrechtliche Folgen treffen.
Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte sind dann gegeben, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Handlung besteht.
Wann kommt es zu einem Haftbefehl
Der Haftbefehl wird vorher von Staatsanwaltschaft beantragt. Der Richter hält den Beschuldigten bei einer schweren Straftat für dringend tätverdächtig. Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte wirklich der Täter ist. Es besteht ein Haftgrund.In Deutschland besteht kein Anwaltszwang bei einem Einspruch gegen einen Strafbefehl. Sie könnten theoretisch selbst den Einspruch einlegen und sich vor Gericht selbst verteidigen. Allerdings ist dies nicht ratsam, da es wichtig ist, den Akteninhalt zu kennen, um die Erfolgschancen einschätzen zu können.Wenn zum Beispiel Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden, die eine Flucht unwahrscheinlich machen oder wenn die Gefahr, dass die Person die Ermittlungen behindern könnte, nicht mehr besteht, kann der Richter den Haftbefehl aufheben.
Ihre Rechte im Falle eines Haftbefehls sind:
dürfen einen Angehörigen oder eine Vertrauensperson über die Situation informieren. haben das Recht, entlastende Beweise vorzulegen. Das können zum Beispiel Zeugen sein, die Ihnen ein Alibi geben.
Ist Verdunkelung eine Straftat : Verdunkelungsgefahr ist ein rechtlicher Begriff, der in § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPo geregelt ist. Er wird im Zusammenhang mit der Aufklärung einer Straftat verwendet.
Was ist eine tatbegehungsgefahr : Gemeint ist damit, dass eine Person deswegen in U-Haft genommen wird (oder bleiben soll), weil die Gefahr besteht, dass die Person – wenn sie in Freiheit wäre – wieder straffällig wird.
Warum ist Flucht nicht strafbar
Nicht strafbar macht sich allerdings nur, wer bei seiner Flucht keine sogenannte strafbare Begleittat begeht. Denn das Grundrecht des Einzelnen auf Freiheit findet dort seine Grenzen, wo die Rechte anderer eingeschränkt oder verletzt werden.
Mit Beschluss vom 15.01.2015 hat der BGH entschieden, dass die Flucht einer Person vor der Polizei kein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im Sinne des § 113 StGB darstellt.Das Strafprozessrecht unterscheidet drei Stufen des Verdachts, die bei der Strafverfolgung eine Rolle spielen:
- Anfangsverdacht.
- hinreichender Tatverdacht.
- dringender Tatverdacht.
Wann liegt kein hinreichender Tatverdacht vor : Dass sich kein hinreichender Tatverdacht begründen lässt, liegt regelmäßig daran, dass der beschuldigten Person die strafbare Handlung nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden kann.