Antwort Wie bekomme ich den Energiekostenzuschuss? Weitere Antworten – Wer bekommt den Energiekostenzuschuss
Jene Haushalte, die einen neuen Antrag auf den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 stellen, müssen ihr Haushaltsnettoeinkommen nachweisen: Es gelten folgende Netto-Einkommensgrenzen: 1-Personen-Haushalt: 1.900 Euro. 2-Personen-Haushalt: 2.800 Euro.Energiepreispauschale für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Aufgrund der Energiekrise in Deutschland erhielten einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige bereits im September 2022 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgte über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers.wohnen, sowie Personen, die einen Unterhaltsbeitrag nach dem AFBG oder Berufsausbildungsbeihilfe ( BAB ) oder Ausbildungsgeld bekommen haben bzw. bekommen, erhalten automatisch die Heizkostenzuschüsse.
Bis wann kann man die Energiekostenpauschale beantragen : Rentnerinnen und Rentner, die die Energiepreispauschale trotz bestehendem Anspruch nicht erhalten haben, können einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Der Antrag ist in der Zeit vom 9. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 44781 Bochum zu stellen.
Wer bekommt die Einmalzahlung von 300 €
Laut Koalition erhalten alle sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigen die 300 Euro vom Staat. Somit ist die Energiepauschale für jeden vorgesehen, der einer einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigkeit nachgeht, und in den Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet ist.
Wer bekommt die 500 € heizkostenzuschuss : Vermögen von maximal 15.000 Euro pro Person im Haushalt. Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland. Mindestens 15 Jahre alt und kein Anspruch auf Rente. Grundsätzlich erwerbsfähig (in der Lage, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten)
Wer eine Rente bezieht, antragsberechtigt ist und die 300 Euro noch nicht erhalten hat, kann den Antrag im Internet unter kbs.de/EPP finden. Er muss dann per Post an Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum, geschickt werden.
Was tun, wenn der Arbeitgeber die EPP nicht auszahlt Bekommen Sie die Energiepauschale nicht durch den Arbeitgeber ausgezahlt, haben aber Anspruch auf diese, müssen Sie selbst aktiv werden. Sie müssen die EPP dann bei Ihrer Steuererklärung für 2022 geltend machen.
Wer hat keinen Anspruch auf die Energiepauschale
Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen (insbesondere Beamtenpensionäre) sowie Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2022 keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielten, erhalten keine EPP.Wo kann die Energiepauschale beantragt werden Berechtigte können die Energiepauschale ab dem 15. März auf der eigens zu diesem Zweck eingerichteten Onlineplattform Einmalzahlung200.de beantragen. Dafür benötigen sie ein sogenanntes BundID-Konto.Eine Antragstellung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt automatisch.
Dabei stehe jedem Berufstätigen die 300-Euro-Pauschale zu, der mindestens an einem Tag im Jahr 2022 ein Arbeitsverhältnis hatte. Eben diese können das Geld nachträglich vom Staat bekommen, solange sie eine Steuererklärung einreichen. Dabei ist grundsätzlich kein Extra-Antrag nötig.
Wer bekommt die 300 € nicht : Rentner und Rentnerinnen, die keiner Beschäftigung nachgehen, erhalten keine 300 Euro vom Staat.
Wann bekomme ich die 500 € vom Staat : Der Klimabonus für ein Kind wird an die Person ausbezahlt, die 2023 mindestens sechs Monate lang Familienbeihilfe bezogen hat. Wenn diese Voraussetzung am 2. Juli 2023 noch nicht erfüllt war, wird der Klimabonus im Frühjahr 2024 ausbezahlt.
Wann bekommt man die 500 € Bonus
Die Auszahlung eines neuen Heizkostenzuschusses von 500 Euro pro Haushalt startet am 16. Oktober 2023. Sie soll automatisch erfolgen. Anträge sind dennoch bis Februar 2024 möglich. Als Voraussetzung gelten bestimmte Einkommensgrenzen.
300 Euro EPP nicht erhalten: Das ist zu tun
Wenn Sie sich nicht sicher sind, prüfen Sie Ihre Lohnzettel ab September 2022, ob Sie die Pauschale erhalten haben. Grundsätzlich musste die EPP aber nicht unbedingt im September ausbezahlt werden. Auch eine spätere Auszahlung ist möglich.Wo kann die Energiepauschale beantragt werden Berechtigte können die Energiepauschale ab dem 15. März auf der eigens zu diesem Zweck eingerichteten Onlineplattform Einmalzahlung200.de beantragen. Dafür benötigen sie ein sogenanntes BundID-Konto.
Kann man die Energiepauschale noch beantragen : Selbstständige und Freiberufler sowie Freiberuflerinnen können die 300 Euro vom Staat dagegen einfach bei ihrer Steuer-Vorauszahlung im jeweiligen Quartal abziehen. In einigen Ausnahmefällen müssen Sie die Energiepauschale aber auch selbst beantragen mit Hilfe von Ihrer Einkommenssteuererklärung 2022.