Antwort Wie berechne ich die Umsatzsteuer für Photovoltaik Eigenverbrauch? Weitere Antworten – Wie ermittle ich den zu versteuernden Eigenverbrauch einer Photovoltaikanlage
Den Eigenverbrauch bei einer PV-Anlage kann man einfach berechnen, indem man den Einspeisezähler abliest und die eingespeiste Energie von der erzeugten Energie (PV-Zähler) subtrahiert.Jede Kilowattstunde Eigenverbrauch wird mit einem Strompreis von 20 Cent angesetzt. Auf den ermittelten Betrag sind 19 % Umsatzsteuer zu zahlen.Auf Einnahmen (Einspeisung bzw. Verkauf) und Entnahmen (Selbstverbrauch) aus dem Betrieb einer PV-Anlage muss keine Einkommensteuer mehr gezahlt werden – und zwar rückwirkend ab 1.1.2022. Dabei ist unerheblich, wofür der erzeugte Strom verwendet wird.
Wie wird der Eigenverbrauch bei einer Photovoltaikanlage berechnet : Der Eigenverbrauch kann einfach errechnet werden, indem man die eingespeiste Energie (Einspeisezähler) von der erzeugten Energie (PV-Zähler) abzieht. Die Abrechnung des Eigenverbrauchs mit dem Verteilnetzbetreiber ist in der Regel unkompliziert.
Wie hoch ist die Umsatzsteuer auf selbst verbrauchten Strom
Neben den Anschaffungskosten ist auch der erzeugte Strom einer netzgekoppelten PV-Anlage grundsätzlich mit 19 Prozent umsatzsteuerpflichtig (siehe u. a. BMF-Schreiben vom 01.04.2009 zum Direktverbrauch).
Welchen kWh Preis für Eigenverbrauch : Folgende Vergütungssätze für PV-Anlagen mit Eigenverbrauch (§§ 48 Abs. 2a, 49, 53 EEG 2023), die zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2024 in Betrieb gehen, gelten: 8,11 Cent pro kWh für die ersten 10 kWp Leistung. 7,03 Cent pro kWh für den Anlagenteil über 10 kWp bis insgesamt 40 kWp.
Nehmen Sie an, Sie haben einen Eigenverbrauch von 1.500 kWh/ Jahr und beziehen 2.800 kWh Strom für 840 Euro/Jahr. Die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch berechnet sich wie folgt: Brutto-Preis Strombezug: 840 Euro/Jahr : 2.800 kWh = 30 Cent/kWh. Netto-Preis vom Strombezug: 30 Cent/kWh : 1,19 = 25,21 Cent/kWh.
Folgende Vergütungssätze für PV-Anlagen mit Eigenverbrauch (§§ 48 Abs. 2a, 49, 53 EEG 2023), die zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2024 in Betrieb gehen, gelten: 8,11 Cent pro kWh für die ersten 10 kWp Leistung. 7,03 Cent pro kWh für den Anlagenteil über 10 kWp bis insgesamt 40 kWp.
Was kostet selbst verbrauchter Solarstrom
Folgende Vergütungssätze für PV-Anlagen mit Eigenverbrauch (§§ 48 Abs. 2a, 49, 53 EEG 2023), die zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2024 in Betrieb gehen, gelten: 8,11 Cent pro kWh für die ersten 10 kWp Leistung. 7,03 Cent pro kWh für den Anlagenteil über 10 kWp bis insgesamt 40 kWp.✅ Entnahme alter PV Anlagen ohne Umsatzsteuer
Sollten Sie danach auch in 2023 den selbst verbrauchten Strom der Umsatzsteuer unterwerfen müssen, tragen Sie bitte in Zeile 23 Kennzahl 178 die Bemessungsgrundlage für den selbstverbrauchten Strom ein.Keine Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch
Seit 2023 fällt bei einer neuen PV-Anlage, die Du zum Nullsteuersatz gekauft hast, auch die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch weg. Den Teil des erzeugten Stroms, den Du selbst verbrauchst, musst Du also – anders als früher – nicht mehr versteuern.
Werden beispielsweise 1.500 Kilowattstunden aus einer Photovoltaik-Anlage im Privathaushalt verbraucht (und der Überschuss ins Netz eingespeist und vergütet), sieht die Rechnung wie folgt aus: 1.500 Kilowattstunden x 0,2353 Euro = 352,95 Euro (Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer)
Wie viel Cent pro kWh Eigenverbrauch : Wer den Sonnenstrom selbst nutzt (Eigenverbrauch), kann richtig Geld sparen: zwischen 16 und 38 Cent je Kilowattstunde. Eigenverbrauch von Solarstrom lohnt sich! Zum Vergleich: Für ins Netz eingespeisten Solarstrom gibt es bei Anlagen mit weniger als 10 kW 8,2 Cent pro Kilowattstunde.
Warum unterliegt der Eigenverbrauch der Umsatzsteuer : Der Eigenverbrauch soll verhindern, dass etwas ohne Umsatzsteuerbelastung in den Endverbrauch gelangt. Der Vorsteuerabzug, den der Unternehmer für Leistungen, welche für sein Unternehmen erbracht wurden, in Anspruch genommen hat und die in der Folge privat genutzt werden, soll rückgängig gemacht werden.