Antwort Wie berechnet man die Einfuhrumsatzsteuer? Weitere Antworten – Wie wird die Einfuhrumsatzsteuer berechnet
Schuldnerin/Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist jede/jeder, die/der eine Einfuhr eines Gegenstandes aus dem Drittlandsgebiet in das Inland tätigt. Die EUSt trifft somit nicht nur Unternehmen, sondern auch Konsumenten. Bemessungsgrundlage für die EUSt ist grundsätzlich der Zollwert.Dann werden die Einfuhrabgaben wie folgt berechnet: Der Zollsatz beträgt 0 %, sofern der Zollwert über 62,60 EUR je 100 kg liegt. Das ergibt einen Zollsatz von 0 % + 3,80 EUR je 100 kg = 3,80 EUR × 85,25 = 323,95 EUR Agrarzoll.Der Einfuhrumsatzsteuersatz wird mit einem Steuersatz von 19 Prozent berechnet, für einige Waren, wie beispielsweise Lebensmittel oder Bücher, gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent. Bei der Berechnung des Zollwertes wird der Wechselkurs zugrunde gelegt, der am Tag der Annahme der Zollanmeldung gültig ist.
Wie funktioniert die Einfuhrumsatzsteuer : Hierbei handelt es sich um einfache Formel, der Warenwert + Versand+ Zollgebühr+ 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer. Die Steuer ist nicht nur für ein Unternehmen interessant, sondern auch wenn Einkäufe im Internet getätigt werden.
Wer stellt Einfuhrumsatzsteuer in Rechnung
Die deutsche Einfuhrumsatzsteuer verauslagt der Spediteur und stellt diese E in Rechnung; der Spediteur gibt den Zollbeleg an E weiter.
Wann bezahle ich Einfuhrumsatzsteuer : Eine Einfuhrumsatzsteuer ist immer dann fällig, wenn Unternehmen oder Privatpersonen Waren aus dem EU-Ausland ins EU-Inland einführen, für die auch im Inland eine Umsatzsteuer anfallen würde. Sie müssen also grundsätzlich der Besteuerung unterliegen, damit eine zusätzliche Einfuhrumsatzsteuer berechnet werden kann.
Das Wort „Zoll“ ist ein Sammelbegriff für Gebühren, die bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern entstehen. Sie werden von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten erhoben und verwaltet. Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine weitere Abgabe, die zusätzlich zu den Zöllen und anderen Verbrauchssteuern zu zahlen ist.
Es gibt keine Einfuhrumsatzsteuer-Freigrenze mehr. Das heißt: In der Regel fällt immer EUSt an. Bei einem Sachwert bis 150 Euro werden keine Zollgebühren, aber eine Einfuhrsteuer fällig.
Wann entfällt die Einfuhrumsatzsteuer
Im Bereich der Zollverwaltung ist dabei seit dem 1. Juli 2021 die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer für Waren in kommerziellen Kleinsendungen mit einem Wert bis zu 22 Euro entfallen.