Antwort Wie fordert man in Frankreich die Rechnung an? Weitere Antworten – Was muss auf einer Rechnung aus Frankreich stehen
Ganz am Anfang stehen Ihre persönlichen Daten wie Firmenname und Adresse. Nicht nur Ihre, auch die persönlichen Daten Ihres Kunden müssen auf der Musterrechnung stehen. Hat Ihr Kunde seinen Unternehmenssitz in Deutschland, müssen Sie Ihre Steuernummer (Numéro de TVA) angeben.Pflichtangaben auf der Rechnung ins EU-Ausland
- Fortlaufende Rechnungsnummer.
- Rechnungsdatum.
- Lieferdatum.
- Kontaktdaten des Rechnungsempfängers.
- Deine Umsatzsteueridentifikationsnummer.
- USt-ID des Leistungsempfängers.
- Hinweis zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft.
Umsatzsteuer in Frankreich. Frankreich führte 1954 die USt, Taxe sur la Valeur Ajoutée (TVA) ein. Sie wurde dann 1968 auf die gesamte Wirtschaft ausgedehnt. Frankreich war das erste Land, das eine Umsatzsteuer eingeführt hat, gefolgt von Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten.
Haben Drittländer eine USt-ID : und Drittländer. Die USt-ID ist in der EU Pflichtangabe bei Geschäften im EU-Binnenland. Bei Rechnungen, die Sie an Kunden aus Ländern im Ausland außerhalb der EU stellen, müssen Sie Ihre USt-ID-Nummer nicht angeben.
Was muss in der Rechnung stehen
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers. Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer. Ausstellungsdatum der Rechnung.
Was muss auf einer Rechnung aus dem nicht EU Ausland stehen : Diese Angaben braucht eine Rechnung für Drittländer
Rechnungsbestandteil | Weitere Informationen |
---|---|
Leistungsdatum | Entsprechend dem Umsatzsteuergesetz |
Kontaktdaten | Name und Anschrift deines Unternehmens sowie des Leistungsempfängers |
Leistungsübersicht | Entsprechend dem Umsatzsteuergesetz |
Steuersatz | Entsprechend dem Umsatzsteuergesetz |
Das muss immer auf deiner Rechnung stehen: Deine Umsatzsteuer-ID als Leistender. Die Umsatzsteuer-ID deines Kunden – des Leistungsempfängers. Auch der Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuld darf nicht fehlen: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.
Mehrwertsteuer im grenzübergreifenden Geschäftsverkehr
Wenn Sie zum Beispiel Waren an ein in einem anderen EU-Land tätiges Unternehmen mit Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer verkaufen, brauchen Sie dafür keine Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.
Was bedeutet TVA auf einer Rechnung
Abk. für Tax sur la Valeur Ajoutée, also die franz. Form der Umsatzsteuer.Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID Nummern)
Staat | Bezeichnung der USt-ID.Nummer in der Landessprache | Ländercode |
---|---|---|
Frankreich | le numéro d'identification à la taxe sur la valeur ajourtée | FR |
Griechenland | Arithmos Forologikou Mitrou FPA | EL |
Irland | VAT identification number | IE |
Italien | il numero di registrazione IVA | IT |
Grundsätzlich gilt jedoch: Für eine Rechnung an das Nicht-EU-Ausland (Drittland) muss zwingend ein Hinweis auf die Umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung erfolgen laut 14.5 (20) UStAE. Dabei reicht eine Angabe in umgangssprachlicher Form aus zum Beispiel „Ausfuhr“ oder auch „steuerfreie Ausfuhrlieferung“.
Rechnung ins Ausland: Das Reverse-Charge Verfahren
So eine Rechnung sollte unter anderem folgende Angaben enthalten: Ihre Umsatzsteuer ID. Die Umsatzsteuer ID Ihres Kunden. der Hinweis „Reverse-Charge Verfahren“
Wie sieht eine korrekte Rechnung aus : Wie Sie die korrekte Rechnungsstellung durchführen
Name und Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers. Steuernummer oder Umsatzsteuer- Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers. Ausstellungsdatum der Rechnung. fortlaufende Rechnungsnummer, die nur einmal vergeben werden darf.
Wie muss eine gültige Rechnung aussehen : Tatsächlich legt das Umsatzsteuergesetz in Deutschland genau fest, was eine gültige Rechnung enthalten muss: Name und Anschrift des leistenden Unternehmens (Ihr Unternehmen) Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Ihr Kunde) Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID.
Wann Rechnung ohne Mehrwertsteuer Ausland
Rechnungen an Unternehmen im EU-Ausland (B2B) Rechnungen in das EU-Ausland, sogenannte innergemeinschaftliche Rechnungen, stellen Sie ohne Umsatzsteuer. Ihr Kunde oder Rechnungsempfänger versteuert die Lieferung oder Leistung dann zu dem in seinem Land geltenden Steuersatz.
Es muss klar gekennzeichnet sein, in welcher Währung die Rechnung ausgestellt ist. Der Rechnungsbetrag muss den ISO-Code der jeweiligen Währung enthalten, z.B. USD für US-Dollar. Sie müssen den tagesaktuellen Wechselkurs der EZB verwenden, der am Tag der Rechnungsstellung gültig ist.Rechnungen ins EU-Ausland richtig stellen
- Der Rechnungsausweis erfolgt ohne deutsche Umsatzsteuer.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
- Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung angeben.
Wie muss die Rechnung aussehen : Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers. Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer. Ausstellungsdatum der Rechnung. Fortlaufende Rechnungsnummer.