Antwort Wie formuliert man eine Kündigung an den Arbeitgeber? Weitere Antworten – Wie schreibe ich eine Kündigung für meinen Arbeitgeber
„Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis vom [Datum] ordentlich und fristgerecht zum [Datum] beziehungsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich bitte Sie, mir das Beendigungsdatum sowie den Erhalt des Kündigungsschreibens schriftlich zu bestätigen. “Wir haben ein paar Tipps für Sie.
- Ihr Chef sollte als erstes von der Kündigung erfahren. Die Kündigung des Arbeitsvertrags muss zwar immer schriftlich erfolgen, dennoch sollten Sie Ihrem direkten Vorgesetzten den Jobwechsel nicht über den Postweg mitteilen.
- Bleiben Sie respektvoll und ehrlich.
- Verraten Sie nicht zu viel.
Aufbau und Inhalt des Kündigungsschreibens
- Name und Anschrift des Absenders.
- Name und Anschrift des Adressaten.
- Ausstellungsort und -datum.
- Betreff.
- Persönliche Anrede.
- Kündigungserklärung.
- Optionale Ergänzungen.
- Grußformel.
Wie schreibe ich eine formlose Kündigung : Diese Angaben sollten nicht fehlen:
- eigener Name und Anschrift.
- Vertrags- oder Kundennummer.
- Hinweis darauf, was gekündigt werden soll und zu welchem Zeitpunkt.
- gegebenenfalls der Widerruf einer Einzugsermächtigung.
- eventuell die Unterschrift.
- Bitte um schriftliche Eingangsbestätigung.
Was muss auf der Kündigung stehen
Das gehört ins Kündigungsschreiben
- Ihr vollständiger Name und Anschrift sowie Name und Anschrift des Arbeitgebers stehen im Briefkopf.
- Das korrekte Datum ist angegeben.
- In einer Betreffzeile steht das Wort „Kündigung“, zudem Ihre Personalnummer, vielleicht auch das Datum, an dem der Arbeitsvertrag enden soll.
Was für ein Datum muss in der Kündigung stehen :
Dauer Arbeitsverhältnis | Kündigungsfrist |
---|---|
7 Monate bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. bzw. zum Ende des Kalendermonats |
2 Jahre | 1 Monat zum Ende des Kalendermonats |
5 Jahre | 2 Monate zum Ende des Kalendermonats |
8 Jahre | 3 Monate zum Ende des Kalendermonats |
Es kann sinnvoll sein, dass der Empfänger der Kündigung den Erhalt bestätigt. Der Kündigende hat schließlich die Beweispflicht, ob der Andere die Kündigung erhalten hat. Ein Muss ist das aber nicht. Es bleibt dabei: Die Kündigung wird grundsätzlich auch ohne Bestätigung wirksam.
Ihr vollständiger Name und Anschrift sowie Name und Anschrift des Arbeitgebers stehen im Briefkopf. Das korrekte Datum ist angegeben. In einer Betreffzeile steht das Wort „Kündigung“, zudem Ihre Personalnummer, vielleicht auch das Datum, an dem der Arbeitsvertrag enden soll.
Wie sieht eine ordentliche Kündigung aus
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, d.h. das Kündigungsschreiben muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden (§ 623 BGB). Kündigungen durch Telefax oder E-Mail oder gar münchlich sind unwirksam. Die Kündigungserklärung muss dem Arbeitnehmer ordnungsgemäß zugehen.Eine Kündigung muss immer in Schriftform erfolgen und eigenhändig unterschrieben werden, damit sie rechtsgültig ist. Somit ist eine Kündigung per WhatsApp, SMS, Fax oder E-Mail unzulässig. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nicht mündlich oder in elektronischer Form kündigen.Eine rechtswirksame Kündigung muss schriftlich erfolgen. Da eine handschriftliche Unterschrift nicht fehlen darf, reicht eine mündliche Kündigung oder per E-Mail nicht aus. Grundsätzlich musst du als Arbeitnehmer keinen Kündigungsgrund angeben.
Wird die Schriftform nicht eingehalten, ist die Kündigung nichtig und damit unwirksam. Eine Kündigung per Mail, Whats App, SMS, Fax oder eine nur mündlich oder telefonisch ausgesprochene Kündigung („Sie sind gefeuert! “) ist unwirksam.
Wann muss ich kündigen wenn ich 4 Wochen Kündigungsfrist habe : 5. Fristenberechnung
Art der Kündigungsfrist | Ausspruch der Kündigung | letztmöglicher Zugang der Kündigung |
---|---|---|
4 Wochen zum Monatsende | in Monaten mit 31 Tagen | am 03. des Monats |
in Monaten mit 30 Tagen | am 02. des Monats | |
im Februar mit 28 Tagen | am 31. Januar | |
im Februar mit 29 Tagen (Schaltjahr) | am 01. Februar |
Kann eine Kündigung vom Arbeitgeber abgelehnt werden : Eine Kündigung muss, um wirksam zu sein nicht „akzeptiert“ werden. Weder Arbeitgeber:innen noch Arbeitnehmer:innen können eine Kündigung ablehnen. Grundsätzlich sollten Sie eine erhaltene Kündigung aber immer von einem oder einer Expert:in für Arbeitsrecht prüfen lassen.
Wann gilt eine Kündigung als angenommen
Eine Kündigung ist rechtlich erst dann wirksam, wenn sie dem Empfänger (Beschäftigten) auch tatsächlich zugeht. Kommt es in einem Kündigungsprozess zum Streit über den Zugang einer Kündigung obliegt dem Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast des (fristgerechten) Ausspruchs und Zugangs einer Kündigung.
Der Arbeitgeber muss den Kündigungsgrund in der Kündigung nicht angeben. Die Angabe des Grundes der Kündigung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung (so auch das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.9.2004 EzA § 242 BGB). In der Kündigungserklärung des Arbeitgebers muss in der Regel kein Kündigungsgrund angegeben werden.So kündigst du richtig: 5 Tipps
- Tipp 1: Kündigung richtig formulieren. Eine rechtswirksame Kündigung muss schriftlich erfolgen.
- Tipp 2: Kündigungsfrist vom Arbeitsvertrag einhalten.
- Tipp 3: Beachte, dass die Kündigung ankommt.
- Tipp 4: Arbeitszeugnis nicht vergessen.
- Tipp 5: Rechtzeitig arbeitslos melden.
Welches Datum trägt man bei einer Kündigung ein : Grundsätzlich müssen Sie im Kündigungsschreiben kein Kündigungsdatum angeben. Es ist ausreichend, dass Sie „fristgerecht“ kündigen. Denn eine Kündigung ist einerseits davon abhängig, was vertraglich vereinbart wurde und andererseits von dem Datum, an dem die Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht.