Antwort Wie muss eine Warensendung verpackt werden? Weitere Antworten – Wie muss eine Warensendung verpackt sein
Wenn Sie Warensendungen verpacken, können Sie Kleinkartonagen in rechteckiger Form verwenden. Die Verpackung sollte in keinem Fall die maximalen Maße für Bücher- und Warensendungen überschreiten. Außerdem sollten sie genug Raum für eine sichere Polsterung lassen.Die Warensendung muss über der Lieferanschrift mit der Aufschrift „BÜWA“ gekennzeichnet sein. Die Warensendung darf nur die Ware selbst enthalten. Daneben dürfen Sie der Sendung nur Rechnungen, Lieferscheine und andere Unterlagen beilegen, die sich explizit auf die Ware beziehen.Für den Versand können alle Verpackungen und Kartonagen verwendet werden, die der Größe einer Warensendung von maximal 353 x 250 x 50 mm entsprechen und entweder weniger als 500 g oder 1000 g wiegen, abhängig des gewählten Portos.
Was sind die Voraussetzungen für eine Warensendung : In eine Bücher- und Warensendung passt alles, was bis zu 1.000 g schwer und bis zu 5 cm hoch ist: Ersatzteile, elektronische Geräte, Handyzubehör, Datenträger, Textilien, Haushaltswaren, Warenproben, Muster und alles, was der Natur nach als Ware anzusehen ist.
Wie verpacke ich eine Warensendung im Umschlag
Die Bücher- und Warensendung ist auf dem Umschlag über der Empfängeradresse deutlich mit der Abkürzung "BÜWA" zu kennzeichnen. Wo und wie kann die Bücher- und Warensendung eingeliefert werden Die Bücher- und Warensendung kann über den Briefkasten oder in allen Filialen der Deutschen Post eingeliefert werden.
Wie verschließe ich Warensendung : Das gilt für Warensendungen
Um Ihr Packgut als Warensendung verschicken zu können muss der Vermerk "BÜWA" (Kurzform für Bücher- und Warensendung) gut leserlich über der Lieferanschrift vermerkt sein. Die Aufschrift kann händisch erfolgen oder als Aufdruck auf dem Versandetikett.
Bücher- und Warensendungen dürfen maximal 35,3 x 25 x 5 cm groß sein. Oberhalb der Empfängeradresse muss BÜWA vermerkt sein (handschriftlich, gedruckt oder gestempelt). Die Sendung darf zugeklebt werden. Der früher übliche offene Versand wurde abgeschafft.
Warensendungen können Sie in Kartonagen sowie in Umschlägen verpacken. Andere Verpackungen sind grundsätzlich nicht zulässig. Dazu gehören beispielsweise Verpackungen aus Kunststoff – beispielsweise Druckverschlussbeutel.
Kann ich eine Warensendung in einer Plastiktüte verschicken
Worin kannst du eine Warensendung noch verschicken Theoretisch lassen sich alle gängigen Umschläge und Kartonagen, die die Vorgaben erfüllen, für den Versand als Warensendung nutzen – sogar Plastikbeutel, bei speziellem Vertrag mit der Post.Beschriftung und Verpackung
Die BüWa muss als solche gekennzeichnet werden. Dafür reicht der Vermerk „BüWa“ gut lesbar auf der Verpackung. Fehlt dieser Vermerk, wird die Sendung automatisch nicht als Warensendung erkannt.Man kann einen Karton Warensendung nennen, wenn dieser die Größe 353 x 250 x 50 mm und das Gewicht von 1 kg nicht überschreitet sowie keine persöhnlichen Dokumente enthalten sind. Der Vermerk “BÜWA“, muss sich oberhalb der Lieferanschrift befinden.
Nationaler Bücher- und Warenversand
Produkt | Maße und Gewicht | |
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Bücher- und Warensendung 500 | Marke kaufen * | Länge: bis 35,3 cm Breite: bis 25 cm Höhe: bis 5 cm Gewicht: 500 g |
Bücher- und Warensendung 1000 | Marke kaufen * | Länge: bis 35,3 cm Breite: bis 25 cm Höhe: bis 5 cm Gewicht 1.000 g |
Wie darf ich eine Büwa verpacken : Warensendungen können Sie in Kartonagen sowie in Umschlägen verpacken. Andere Verpackungen sind grundsätzlich nicht zulässig. Dazu gehören beispielsweise Verpackungen aus Kunststoff – beispielsweise Druckverschlussbeutel.
Wie verschickt man per Büwa : Die Bücher- und Warensendung kann über den Briefkasten oder in allen Filialen der Deutschen Post eingeliefert werden. Es ist zu beachten, dass die Sendung oberhalb der Anschrift mit der Aufschrift "BÜWA" versehen ist. Eine Einlieferungsliste ist nicht erforderlich.
Was muss ich bei Büwa beachten
Die Warensendung muss als "BüWa" gekennzeichnet sein
Die Warensendung muss mit der Aufschrift "BüWa" gekennzeichnet und frankiert sein. Zulässig sind – je nach Preisklasse – Warensendungen mit einem Gewicht bis 500 Gramm oder bis zu 1000 Gramm.