Antwort Wie schreibt man eine Kündigung korrekt? Weitere Antworten – Wie formuliert man am besten eine Kündigung
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Vertragspartner], hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom ______ ordentlich und fristgerecht zum ______ oder zu nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich.Wie sieht eine Arbeitgeberkündigung aus Eine Kündigung muss immer schriftlich erklärt werden (§ 623 BGB). Das bedeutet, Dein Arbeitgeber muss Dir mit einem unterschriebenen Brief kündigen. Eine E-Mail oder eine Whatsapp-Nachricht reicht nicht.Diese Angaben sollten nicht fehlen:
- eigener Name und Anschrift.
- Vertrags- oder Kundennummer.
- Hinweis darauf, was gekündigt werden soll und zu welchem Zeitpunkt.
- gegebenenfalls der Widerruf einer Einzugsermächtigung.
- eventuell die Unterschrift.
- Bitte um schriftliche Eingangsbestätigung.
Wie schreibe ich eine Kündigung zum Monatsende : Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name Ansprechperson], hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist nach meiner Berechnung der [Beendigungsdatum]. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich.
Was ist ein Formfehler bei einer Kündigung
Wird die Schriftform nicht eingehalten, ist die Kündigung nichtig und damit unwirksam. Eine Kündigung per Mail, Whats App, SMS, Fax oder eine nur mündlich oder telefonisch ausgesprochene Kündigung („Sie sind gefeuert! “) ist unwirksam.
Welches Datum trägt man bei einer Kündigung ein : Grundsätzlich müssen Sie im Kündigungsschreiben kein Kündigungsdatum angeben. Es ist ausreichend, dass Sie „fristgerecht“ kündigen. Denn eine Kündigung ist einerseits davon abhängig, was vertraglich vereinbart wurde und andererseits von dem Datum, an dem die Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht.
Der Arbeitgeber muss den Kündigungsgrund in der Kündigung nicht angeben. Die Angabe des Grundes der Kündigung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung (so auch das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.9.2004 EzA § 242 BGB). In der Kündigungserklärung des Arbeitgebers muss in der Regel kein Kündigungsgrund angegeben werden.
5. Fristenberechnung
Art der Kündigungsfrist | Ausspruch der Kündigung | letztmöglicher Zugang der Kündigung |
---|---|---|
4 Wochen zum Monatsende | in Monaten mit 31 Tagen | am 03. des Monats |
in Monaten mit 30 Tagen | am 02. des Monats | |
im Februar mit 28 Tagen | am 31. Januar | |
im Februar mit 29 Tagen (Schaltjahr) | am 01. Februar |
Was muss alles in eine schriftliche Kündigung
Zusammenfassung zur Kündigungsfrist:
- Nennen Sie ein konkretes Datum, an dem das Arbeitsverhältnis enden soll.
- Sind Sie sich unsicher, welche Kündigungsfrist Ihr Arbeitsvertrag zulässt, kündigen Sie "zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
- Unterschreiben Sie mit Vor- und Zunamen.
- Eine Kündigung per E-Mail ist nicht wirksam.
Welche Fehler können zu einer Kündigung führen Busfahrer, die während des Dienstes Alkohol trinken, Manager, die vor Kunden schlecht vom eigenen Unternehmen sprechen oder der Finanzwirt, der falsche Berechnungen anstellt: Solche enormen Fehler können zur fristlosen verhaltensbedingten Kündigung ohne Abmahnung führen.Ein Schriftstück ohne Unterschrift, ein Fax oder eine E-Mail reichen explizit nicht! Wird eine Kündigung erklärt, die die Schriftform nicht einhält, ist diese von vornherein unwirksam und entfaltet grundsätzlich keine rechtliche Verbindlichkeit.
– Datum: Als Datum setzen Sie bitte den Tag von Abgabe oder Versand des Briefes auf das Kündigungsschreiben. Es dient der Dokumentation, wann die Kündigung geschrieben wurde und kann als Nachweis herangezogen werden, wenn es um die fristgerechte Berechnung Ihres letzten Arbeitstages geht.
Auf welches Datum muss ich kündigen : Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Vier Wochen sind nicht ein Monat, sondern genau 28 Tage. Diese Frist gilt immer, wenn der Arbeitnehmer kündigt.
Was darf bei einer Kündigung nicht fehlen : Eine rechtswirksame Kündigung muss schriftlich erfolgen. Da eine handschriftliche Unterschrift nicht fehlen darf, reicht eine mündliche Kündigung oder per E-Mail nicht aus. Grundsätzlich musst du als Arbeitnehmer keinen Kündigungsgrund angeben.